Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebot
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend.
- Sie sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Verletzungen dieser Pflichten machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig.
- Wir machen diese auch anderen Auftraggebern zugänglich.
- Die von uns nachgewiesenen Objekte können deshalb jederzeit an andere Interessenten verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil als Makler tätig zu sein.
§ 2 Vertragsdauer
Für Objekt Suchende: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. Er endet nach zwölf vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 3 Hauptvertrag
Hauptvertrag ist der anzubahnende Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsschluss über ein vergleichbares Objekt oder Projekt des Dritten.
§ 4 Vertragsinhalt
- Der erteilte Auftrag bezieht sich nicht nur auf die Herbeiführung eines Geschäfts, es entsteht vielmehr auch ein Provisionsanspruch für Folgegeschäfte, die sich indirekt aus dem vermittelten Geschäftsabschluss zwischen dem Auftraggeber und Dritten ergeben. Als Haupt- oder Folgegeschäfte kommen insbesondere auch die Vermittlung von Unternehmenskäufen, von Anteilsübertragung, von Bauleistungsverträgen, von Miet- oder Pachtverträgen im Ganzen oder zum Teil in Betracht.
- Der Auftragnehmer nimmt den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bekannten entscheidungsrelevanten Umstände dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Zu Nachforschungen ist er jedoch nicht verpflichtet.
§ 5 Provision
- Sollte in unserem Angebot kein Provisionssatz angegeben sein, gelten die nachfolgenden Vereinbarungen. Im Einzelfall kann auch eine pauschale Provision ausgehandelt werden.
- Bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages beträgt die Provision 3 % des Gesamtkaufpreises (einschließlich etwaiger Nebenleistungen und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Als Gesamtkaufpreis gilt der im Kaufvertrag genannte Preis zuzüglich des Wertes eines im wirtschaftlichen Zusammenhand stehenden Vertrages, der neben dem Kaufvertrag oder statt des Kaufvertrages abgeschlossen wird.
- Bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnraum beträgt die Provision für den Vermieter 1,5 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei gewerblichen Objekten erhöht sich diese Provision auf 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Mieter.
- Die Provisionsvereinbarungen gelten auch bei Weitergabe der Abschlussmöglichkeiten an einen Dritten, der daraufhin abschließt.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird, dies gilt auch für weitere Objekte des Verkäufers / Vermieters / Verpächters.
- Falls im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhand mit dem von uns angebotenen Geschäft Ergänzungen dazu vereinbart werden, sind auch diese Verträge provisionspflichtig.
- Die Provision wird fällig bei Abschluss des Kaufvertrages oder andere provisionspflichtigen Verträge.
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen; handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, sind vom ihm 8 %-Punkte über den Basiszinssatz zu bezahlen.
§ 6 Hinweispflichten des Auftraggebers
- Ist dem Auftraggeber die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zugang unseres Angebots schriftlich mitzuteilen und auf Verlagen nachzuweisen.
- Der Auftraggeber gibt dem Makler unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z. B. Aufgabe der Kauf- oder Mietabsicht).
§ 7 Haftung des Auftragnehmers und Rücktritt des Auftraggebers
- Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird nicht beschnitten.